Private Maßnahmen
Neben öffentlichen Projekten können im Rahmen einer Dorfeneuerung auch private Maßnahmen gefördert werden.In der Regel beträgt der Fördersatz 20% der Nettokosten. Bei besonders begründeten, herausragenden Maßnahmen kann der Förderhöchstsatz von bis zu 30% der Nettokosten ausgeschöpft werden.
Ziel der Förderung
- Nachhaltige Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Lande
- Stärkung der ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Potenziale der ländlichen Räume
- Verbesserung des Ortsbildes unter Berücksichtigung der Erhaltung des eigenständigen Charakters ländlicher Siedlungen
- Förderung der Innenentwicklung in den Dörfern
- Verbesserung der örtlichen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft
Grundsätzliche Förderungsvoraussetzungen
- Das Dorferneuerungsverfahren muss eingeleitet sein.
- Die Maßnahme muss im Dorferneuerungsgebiet liegen, den Zielen und Leitlinien der Dorferneuerung bzw. den konkreten Vorgaben des Dorferneuerungsplanes entsprechen
- Vor Baubeginn muss ein Förderantrag gestellt worden sein und eine schriftliche Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegen
- Vorhaben mit einer Fördersumme von unter 1.000 € sind nicht förderfähig (Bagatellgrenze)
Antrags-Dokumente
- Förderantrag für private Maßnahmen in der Dorferneuerung
- Hinweise zur Förderung privater Maßnahmen in der Dorferneuerung
- Verwendungsnachweis mit Kostenzusammenstellung
Weitere Informationen
Amt für Ländliche Entwicklung OberbayernInfanteriestr. 1
80797 München
Sachbearbeiter
Herr Kufer 089/1213-1337
Herr Maurus 089/1213-1338